Der Ausgangszustandsbericht
Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2010/75/ EU des Europäischen Parlamentes vom 24.11.2010 (IE-RL) müssen sich Industriebetriebe, die eine Anlage nach IE-RL betreiben, in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, oder die Erhöhung der Menge erstmals dazu führt, dass die Mengenschwelle zur Relevanz überschritten wird oder die Stoffe an anderen Stellen eingesetzt werden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einen Ausgangszustandsbericht vorlegen. Der Ausgangszustandsbericht, auch als AZB bekannt, ist mit der Umsetzung der IE-RL -Richtlinie bindend geworden.