Der Ausgangszustandsbericht


Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2010/75/ EU des Europäischen Parlamentes vom 24.11.2010 (IE-RL) müssen sich Industriebetriebe, die eine Anlage nach IE-RL betreiben, in der relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freigesetzt werden, oder die Erhöhung der Menge erstmals dazu führt, dass die Mengenschwelle zur Relevanz überschritten wird oder die Stoffe an anderen Stellen eingesetzt werden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einen Ausgangszustandsbericht vorlegen. Der Ausgangszustandsbericht, auch als AZB bekannt, ist mit der Umsetzung der IE-RL -Richtlinie bindend geworden.


Forderung im Genehmigungsverfahren

Dabei wird auf neue Anforderungen eingegangen, die im Genehmigungsverfahren und natürlich auch im Betrieb gelten. Nach den Regelungen im BImSchG ist es erforderlich, dass die Betriebseinstellung von einer sogenannten IE-RL -Anlage immer dann in den früheren Zustand zurückgeführt werden muss, wenn durch die Anlage eine erhebliche Boden- oder Grundwasserverschmutzung entstanden ist.

Obligatorisch ist die Erstellung und Vorlage eines Ausgangszustandsberichtes bei der Verwendung, Erzeugung oder Freisetzung relevanter gefährlicher Stoffe. Laut § 3 Absatz 9 BImSchG sind gefährliche Stoffe solche, die in der sog. CLP-Verordnung („Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“) aufgeführt sind.

Darstellung des Bodenzustands und Grundwassers

Der Ausgangszustandsbericht soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück darstellen. Er dient letztlich als Beweissicherung und Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei Anlagenstilllegung nach § 5 Absatz 4 BImSchG. Wird die IE-RL -Anlage zu einer späteren Zeit stillgelegt, gilt der Ausgangszustandsbericht in Kombination mit dem EZB, dem Endzustandsbericht, als Maßstab für die Rückführungspflicht (§ 5 Absatz 4 BImSchG).


Die IGC Geoconsult GmbH ist auf die Erstellung von Ausgangszustandsberichten spezialisiert und wird im Rahmen Ihres Genehmigungsverfahrens gemäß § 10 (1a) des BImSchG gerne für Ihr Unternehmen tätig.