Das Schadstoffkataster


Beim Rückbau von baulichen Anlagen müssen sich Bauherren und Investoren rechtzeitig mit dem Thema „Schadstoffkataster“ auseinandersetzen. Hier ist es ratsam, sich für die Erstellung eines Schadstoffkatasters an ein erfahrenes Ingenieurbüro zu wenden. Wir übernehmen für Sie unter Anwendung behördlich zugelassener Verfahren alle wichtigen Schritte.
Die Erstellung eines Schadstoffkatasters wird durch geltende Richtlinien für Rückbaumaßnahmen in entsprechender Form geregelt. Es werden die Weichen für eine sachgemäße Entsorgung von Bau- und Gefahrstoffen gelegt. Mittlerweile wird ein Schadstoffkataster in der Regel im Rahmen des Genehmigungsverfahrens behördlich gefordert.


Rückbau ist an strenge Auflagen gebunden

Die in Gebäuden oder Bauteilen vorhandenen Schadstoffe sind vor dem eigentlichen Abbruch oder Umbau zu entfernen. Der Rückbau und die Entsorgung belasteter Baumaterialien sind an strenge Auflagen gebunden und durch die damit verbundenen Regelungen und Anforderungen soll ein solider Schutz für Arbeitskräfte sowie die Umwelt geschaffen werden. Unsere umfangreichen Erfahrungen stellen wir Ihnen gerne für die Erstellung Ihres Schadstoffkatasters zur Verfügung.

Schadstoffe treten in vielen Altbauten auf

Es gibt typische Schadstoffe, die regelmäßig in Altbauten anzutreffen bzw. nutzungsbedingt entstanden sind. Dazu gehört in erster Linie Asbest, das in verschiedenen Gebäudeteilen eingesetzt wurde. Es findet sich in Form von Zementplatten („Eternit“) auf Dächern und an Fassaden, sowie als schwach gebundene Variante, z.B. als Rohrummantelung. Des Weiteren finden sich PCB, teerhaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern und Holzschutzmittel.

Im Zuge der Erstellung eines Schadstoffkatasters werden zunächst alle vorhandenen Bestandspläne gesichtet. Anschließend findet eine intensive Objektbegehung statt, verbunden mit einer Probenahme verdächtiger Bausubstanz und der anschließenden chemischen Analytik. Das zu erstellende Schadstoffkataster enthält dann eine Zusammenstellung aller vorhandenen Schadstoffe, sowie konkrete Angaben zum Ausbau und zur Entsorgung nach den geltenden Richtlinien. Selbstverständlich können wir auch entsprechende Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung der Maßnahmen erarbeiten.


Wir informieren Sie gerne umfassend zum Thema Schadstoffkataster in einem persönlichen Gespräch! Setzen Sie sich hierfür einfach mit uns in Verbindung.