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Durchführung von Erschütterungsmessungen


Im Rahmen von Bautätigkeiten, insbesondere bei Abbruchmaßnahmen, Verdichtungs- oder Verbauarbeiten entstehen zum Teil starke Erschütterungen, welche benachbarte Bauwerke schädigen können. Des Weiteren treten Erschütterungen im Industrie und Handwerk, wie z.B. in Sägewerken, in der Metallbearbeitung oder in Maschinensälen auf.
Die Signifikanz dieser Belastungen kann durch Erschütterungsmessungen ermittelt werden. Zur Erfassung auftretender Schwingungen wird ein Messgerät im betroffenen Nachbargebäude zur Datenübermittlung aufgestellt. Sobald Grenzwerte überschritten werden, können die laufenden Arbeiten angepasst werden.


Wirkungsvolle Maßnahme zur Schadensvermeidung

Erschütterungsmessungen sollen nicht nur die Einhaltung einschlägiger Richtlinien nachweisen, sie stellen auch eine wirkungsvolle Maßnahme zur Schadensvermeidung dar. Grundsätzlich ist zu empfehlen, bei potentiell vibrationsintensiven Arbeiten bereits im Vorfeld Erschütterungsmessungen einzuplanen. So können Probleme mit Anwohnern und mögliche zeit- und kostenintensive Verzögerungen bereits im Vorfeld vermieden werden.

Erschütterungsmessung nach DIN 4150

Die Auswertung der Erschütterungsmessungen erfolgt nach DIN 4150 (Einwirkung auf Menschen, Teil 2/ Einwirkung auf bauliche Anlagen, Teil 3). Gemessen wird der zeitabhängige Verlauf der Schwinggeschwindigkeit v(t) in mm/s in der vertikalen und in beiden horizontalen Raumkomponenten.


Für eine kompetente Beratung zum Thema Erschütterungsmessungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.